• Karl-Friedrich Westerhoff Meisterprüfung // Handwerkskammer Arnsberg
    Gas- und Wasserinstallateur Handwerk, Februar 1987

    Meisterprüfung // Handwerkskammer Arnsberg
    Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Handwerk, April 1989

    Meisterprüfung // Handwerkskammer Dortmund
    Klempner- (Spengler) Handwerk, Mai 1995

    Studium zum Betriebswirt des Handwerks
    Handwerkskammer Arnsberg, April 1990 – Dezember 1991

    Fortbildung zum Gebäude- Energieberater d. H.
    Handwerkskammer Südwestfalen, 2008

    Ehrenamtlicher Richter // Arbeitsgericht Iserlohn
    2004

    Weiterbildung zum Sachverständigen für mikrobielle Schäden an und in Gebäuden
    BSS, Bundesverband Schimmelpilz- Sanierung e.V,
    September 2010- Mai 2011

    Berufliche Tätigkeit
    Leiter Anwendungstechnik BEKOTEC-THERM, Flächenheizsysteme
    Firma Schlüter-Systems KG Iserlohn
    FELIX QUI POTUIT RERUM
    COGNOSCERE CAUSAS.

    "Glücklich, wer zu erkennen vermocht` die Gründe der Dinge."
    Vergil: Georgica 2, 490

    Die Tätigkeit als Sachverständiger in beratenden Fragen, in Fragestellungen zu vorhandenen Problemen betreffend der technischen Umsetzung von Heizungs- Lüftungs- Sanitäranlagen, als auch die Sicherstellung von hygienischen Anforderungen im Trinkwasserbereich setzen besondere Anforderungen an diese Aufgabe voraus.

    1. Die Bereitschaft, sich in bestehende, durch Dritte geschaffene Situationen hineinzudenken und sich mit den vorhandenen Gegebenheiten in logischer Reihenfolge kritisch auseinanderzusetzen.

    2. Die Möglichkeit, das theoretische Fachwissen in einem konkreten Fall praktisch anzuwenden und auszuwerten.

    3. Die Möglichkeit, in richtiger Reihenfolge Feststellungen und Erkenntnisse in eine gutachterliche Wertung und Schlussfolgerung so zu formulieren, dass diese Ausführungen von allen Beteiligten gleichermaßen verstanden werden.

    4. Stetige Neugier und Offenheit gegenüber sich ändernden Handwerkstechniken.

    5. Die Möglichkeit sich ständig auf dem neusten Stand der Technik in seinen Fachgebieten zu halten, um die theoretischen Grundlagen in den einzelnen Fachgebieten zu gewährleisten.

    6. Die erforderlichen Messgeräte, Prüfgeräte, Datenlogger, Berechnungs-Software sowie Werkzeuge vorzuhalten, ohne die prüfbare und nachvollziehbare Aussagen nicht möglich sind.

    Alle vorgenannten Anforderungen und Grundlagen, sowie die persönliche Einstellungen zu der Aufgabenstellung als Berater und Helfer in technischen Fragen rund um mein Bestellungsgebiet, werde ich ständig und in neutraler Position für die Aufgabe umsetzten.

    Ihre schriftlichen Anfragen können Sie mir gerne per Mail zukommen lassen.
  • BAUSCHLICHTUNG
    Mängel in der Bauausführung, zusätzliche Leistungen, die so nicht im Angebot standen, einbehaltener Werklohn – bei Streit am Bau geht es in der Regel um hohe Summen; eine Lösung muss gefunden werden. Doch ein Gerichtsprozess kann sich über Jahre hinziehen. In dieser Zeit erhält der Handwerksbetrieb unter Umständen keine Abschlagszahlungen auf das Bauteil, der Bauherr scheut sich, weitere Änderungen daran vornehmen zu lassen. Zudem ist der Ausgang des Verfahrens unsicher. Bei Unterliegen, selbst bei einem gerichtlichen Vergleich, drohen hohe Kosten.

    Eine Alternative bietet ein Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Südwestfalen. Jeder Baubeteiligte kann sie einschalten. Haben alle Parteien schriftlich zugestimmt, kommt die Schlichtung in Gang. Ein im Baurecht erfahrener Jurist erarbeitet mit den Beteiligten einen Vergleich. Dabei wirken falls nötig ein bis zwei bei der Handwerkskammer Südwestfalen vereidigte Sachverständige als Fachbeisitzer mit. Der Schlichtungsspruch ist gültig, wenn beide Parteien ihn akzeptieren. Dann kann er vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Sollte eine der Parteien der angebotenen Lösung nicht zustimmen, steht immer noch der Rechtsweg offen.

    Die Bauschlichtung erfolgt zeitnah, das Verfahren dauert drei bis sechs Monate, in komplizierten Fällen etwas länger. Und sie ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren für beide Parteien kostengünstig. Die Parteien benötigen keinen Rechtsanwalt. Wird nichts anderes vereinbart, teilen sich die Parteien die Kosten der Schlichtung.

    Den Vorsitz der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Südwestfalen hat ein ausgewiesener Fachmann inne. Der Münsteraner Uwe Liebheit war bis zu seiner Pensionierung 16 Jahre lang am Oberlandesgericht Hamm Stellvertretender Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzender Richter eines Bausenats. Zu Beginn seiner juristischen Karriere arbeitete er einige Jahre als Fachanwalt in einer Kanzlei für Baurecht. Liebheit eignete sich in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen technisches Wissen und gute baupraktische Kenntnisse an. Er ist Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der FH Münster/Steinfurt und hat mehrere Fachbücher für Bausachverständige verfasst.

    Die Bauschlichtungsstelle kann jeder am Bau Beteiligte anrufen, die Mitgliedsbetriebe, aber auch Auftraggeber, Planer, Architekten und Ingenieure.
    vortrag
    GUTACHTEN
    Gerichtsgutachen
    Privatgutachten
    Versicherungsgutachten, Schadensregulierung
    Schiedsgutachten

    SCHULUNGEN
    Dozenten/ - Referententätigkeit bei verschiedenen Bildungsträgern

    Handwerkskammer Südwestfalen

    Themen: Flächenheizsysteme, Wärmepumpentechnik
    Bereich Erwachsenenbildung – Meistervorbereitung SHK

    Haufe Akademie

    Themen: Haustechnik für Verwalter und Makler
    Zeitraum: 2000 bis 2006

    Management Circle AG

    Themen: Haustechnik für Nicht-Techniker
    Zeitraum: 2002

    EZB, Europäisches Bildungszentrum Bochum

    Themen: Haustechnik für Verwalter und Makler
    Zeitraum: 2001 bis 2002

    Inhouse- Schulungen,
    Hausverwaltungen und Gebäde Management Firmen

    Verwalter, Hausmeister, Gebäudetechniker von Wohnungsbaugesellschaften, Kaufleute, Rechtsanwäte
    Zeitraum: 2002 bis 2004
  • ANFAHRT


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  • Telefon
    02374 - 914325
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    Mail
    info@westerhoff-iserlohn.de
    Sie benötigen einen unabhängigen Sachverständigen oder haben Fragen zu bauspezifischen Problemen.
    Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

    Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie mir gerne eine e-Mail schreiben, oder mir ein Fax mit Ihren Fragen oder Problemen senden.

    Telefonische Beratungen sind aus rechtlichen Grüden nicht zulässig.

    Ich freue mich Ihnen helfen zu können.

    Heizungs- Sanitär und Klempnermeister
    KARL-FRIEDRICH WESTERHOFF

    Brinkhofstraße 96
    58642 Iserlohn-Oestrich
  • Dipl.-SV. Lydia Schmidt
    Kalmecke 8
    59846 Sundern
    ö.b.u.v Sachverständige der HWK Südwestfalen
    für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    ö.b.u.v Sachverständige der Industrie- und Handelskammer Hellweg-Sauerland für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken
    www.lydia-schmidt.de

    Ingenieurbüro
    Dipl.-Ing. T. Hanspach

    Refflingser Str. 1A
    58640 Iserlohn
    ö.b.u.v Sachverständiger der Ingenieurkammer-Bau NRW
    Mängel und Schäden in und an Gebäuden
    www.bauberatung-hanspach.de

    INFID
    Dr. Lorenz—Institut für Innenraumdiagnostik

    Marconistrasse 23
    40589 Düsseldorf
    Untersuchung und Diagnose an Gebäuden auf Schadstoffe,
    Feuchtigskeits- und Schimmelschäden
    www.innenraumdiagnostik.de
    Planungsbüro Technische Gebäudeausstattung
    Heizung – Lüftung- Klima- Sanitärtechnik
    Dipl.-Ing. Christian Deitmer

    Hermann-von-der-Becke-Str.3
    58675 Hemer
    www.deitmer-ing.de

    Rainer Reichelt
    Im Telgei 56
    59174 Kamen
    ö.b.u.v Sachverständiger der HWK Dortmund
    für das Fliesen-, Platten, - Mosaikhandwerk Handwerk
    Gebäude Energieberater HWK
    Sachverständiger für mikrobielle Schäden an und in Gebäuden

    Architektur und Sachverständigenbüro
    Dipl.-Ing. Walter Ebeling

    Ohl 7
    58636 Iserlohn
    ö.b.u.v Sachverständiger von der Architektenkammer NRW
    Bauschäden und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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